Für den Transport von Lithium-Akkus und Batterien gelten seit 2003 besondere Vorschriften. Diese UN Transportvorschriften (z.B. UN 3090, UN 3480, UN 3481) wurden von der UN herausgegeben und gelten für den Transport zu Lande, zu Wasser und zu Luft.
Alle Batterien, die Lithium enthalten, sind einem UN Transportation Test zu unterziehen.
Alle Lithiumbatterien werden seit 1.1.2009 als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft!
Der Begriff Lithiumbatterien schließt alle Zellen und Batterien ein, die Lithium in irgendeiner Form enthalten, einschließlich Lithium-Primär-, Lithium-Polymer- und Lithium-Ionen-Zellen und Batterien.
Für den Transport wird zwischen Lithium-IONEN-Batterien/Zellen bzw. Lithium-METALL-Batterien/Zellen differenziert und es ist erforderlich zu unterscheiden, in welcher Art und Weise die jeweilige Batterie verpackt wurde.
UN Nummern und Versandbezeichnungen für Lithiumbatterien:
- UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
- UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt
- UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien IN Ausrüstungen
- UN 3090 Lithium-Metall-Batterien
- UN 3091 Lithium-Metall-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt
- UN 3091 Lithium-Metall-Batterien IN Ausrüstungen
Die erforderlichen Tests für des UN Transportation Test (nach UN Manual Part III: Classification Procedures, Test Methods and Criteria relating to Class 3, Class 4, Division 5.1 and Class 9 - Section 38.3) führt das Center for Quality Engineering als akkreditiertes Prüflabor durch.
Der UN Transport Test schreibt acht Testverfahren vor, die an nicht entladenen sowie an komplett entladenen Primärzellen-/Batterien oder (bei wiederaufladbaren Zellen/Batterien) an Mustern, die einmal und fünfzig Mal ent- und aufgeladen wurden, durchzuführen sind.
Prüfungen:
- Höhensimulation / Altitude
- Thermischer Test
- Vibration
- Schock
- Externer Kurzschluss
- Schlagwirkung / Impact
- Überlasttest / Overcharge
- Erzwungene Entladung