Batterieverordnung: Ersetzt die Batterierichtlinie und kommt wohl 2024
Wann die neue Batterieverordnung der EU in Kraft tritt, ist nicht konkret absehbar. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung spätestens ab 2024 EU-weit gelten wird. Durch die EU-Batterieverordnung werden Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure aus der Batterieindustrie verstärkt in die Pflicht genommen: Das Ziel ist die Verbesserung der Sammelquoten und des Recyclings von Batterien und Akkus.
Welche Auswirkungen die neue EU-Batterieverordnung haben wird, welchen Pflichten Unternehmen aus der Batterieindustrie nachkommen werden müssen und weitere Informationen, erfahren Sie hier in unserem Blog bei Akkuline.
Was ist die Batterieverordnung?
Die Batterieverordnung ist ein Regelwerk der EU, welches die Europäische Kommission beschlossen hat. Die Regeln der Batterieverordnung (kurz: BattV) sollen dazu beitragen, dass die Auswirkungen von Batterien und Akkus auf die Umwelt abnehmen. Hierzu werden Batterien erstmals entlang ihres gesamten Lebenszyklus reguliert, was die Hersteller, Händler und weitere Akteure des Batteriemarktes stärker in die Pflicht nimmt.
Derzeit gilt hierzulande das Batteriegesetz (BattG), das Deutschland eingeführt hat, um die EU-Batterierichtlinie 2006 66 EG aus dem Jahr 2006 umzusetzen. In anderen EU-Staaten gelten jedoch andere Gesetze in Bezug auf Batterien und deren Recycling. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage in jedem EU-Staat kommt es zu einem uneinheitlichen Rechtsrahmen. Dies ist für das Erreichen der Umweltziele der EU kontraproduktiv.
Da eine Verordnung der EU, wie beispielsweise die EU-Batterieverordnung, im Gegensatz zu einer Richtlinie nicht in nationales Gesetz überführt werden muss, sondern direkt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich gilt, hat das EU-Parlament den Erlass einer Batterieverordnung vorgeschlagen. Die darin vorgesehenen Regeln sollen für alle EU-Länder verbindlich sein und somit einen EU-weiten einheitlichen Rechtsrahmen für Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure des Batteriemarktes schaffen.
Welchen Zweck haben Gesetze in Bezug auf Batterien und Akkus?
Ob EU-Batterierichtlinie, deutsches Batteriegesetz oder die neue EU-Batterieverordnung: Der Zweck von Gesetzen in Bezug auf Batterien und Akkus besteht in einer Optimierung der Kreislaufwirtschaft. Je mehr Altbatterien gesammelt werden, umso mehr Batterien und Akkus lassen sich recyceln. Hohe Sammel- und Recyclingquoten haben zur Folge, dass weniger Giftstoffe der Entsorgung übergeben werden und in die Umwelt gelangen. Dies mindert die schädlichen Auswirkungen von Altbatterien auf die Umwelt und somit den CO2-Fußabdruck.
Abgesehen von den Vorschriften zum Umweltschutz gibt es Gesetze, die die Sicherheit jeder Batterie gewährleisten sollen. Beispielsweise schreibt das deutsche Batteriegesetz einen konkreten maximalen Quecksilbergehalt vor. Die Änderungen der neuen Batterieverordnung der EU betreffen allerdings keine sicherheitsrelevanten Aspekte von Batterien und Akkus, sondern sind umweltrelevant.
Die Vorschriften im Batteriegesetz und in der neuen Batterieverordnung
Auch nach dem Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung wird das deutsche Batteriegesetz nach wie vor gelten. Somit müssen Unternehmen aus dem Batteriemarkt zwei Regelwerke - nämlich die Vorschriften des deutschen Batteriegesetzes und die der EU-Batterieverordnung - beachten.
Besonders wichtig und in §9 des Batteriegesetzes verankert ist beispielsweise die Rücknahmepflicht: Wer Batterien und Akkumulatoren verkauft, muss diese zurücknehmen. Dies ist der Grund, weswegen es in Supermärkten, Drogerien, Baumärkten und diversen weiteren Läden Sammelbehälter für Altbatterien gibt. Online-Händler wie wir bei Akkuline kommen unserer Pflicht nach, indem wir unseren Kunden anbieten, Altbatterien zu uns zu versenden.
Sobald die Rückgabe der Altbatterien durch die Verbraucher erfolgt ist, ist es uns und anderen Vertreibern möglich, die Altbatterien zu den Herstellern wie Exide oder Einhell zu versenden. Die Hersteller kümmern sich um das Recycling der Batterien. An diesem Punkt kommen die neuen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung zum Tragen, denn diese schreibt für die jeweiligen Batterietypen die folgenden Mindest-Rezyklatgehalte vor:
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Kobalt: 16 %
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Blei: 85 %
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Lithium: 6 %
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Nickel: 6 %
Als Hintergrundinformation: Es existieren verschiedene Batteriearten, die sich nach ihrem chemischen System unterscheiden. Wer eine Batterie oder einen Akku mit einem Lithium-Ionen-System hergestellt hat, soll mindestens 6 % des Lithiums aus Altbatterien recycelt haben. Die in Fahrzeugen üblichen Bleiakkumulatoren sollen sogar zu 85 % aus Altbatterien recycelt sein. Diese Regeln gelten jedoch nur für Industrie-, Traktions- oder Starterbatterien mit internem Speicher und mehr als 2 kWh Kapazität. Zudem greift die Regel erst ab 2031.
Die Vorschrift, bei der Herstellung von Batterien und Akkumulatoren bestimmte Rezyklatgehalte zu erreichen, ist eine von vielen Neuerungen aus der Batterieverordnung. Im Folgenden gehen wir auf fünf weitere Änderungen ein, die die Batterieverordnung für Unternehmen aus der Batterieindustrie mit sich bringt.
#1: Erweiterung der Kennzeichnungspflichten für alle Batterien
Mit der EU-Batterieverordnung treten erweiterte Kennzeichnungspflichten ein. Direkt nach Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung muss jede Batterie das Zeichen des jeweiligen Schwermetalls enthalten: Je nach dem Batterietypen kann es sich dabei um das Zeichen von Cadmium, Lithium oder ein anderes handeln. In den Folgejahren treten weitere Kennzeichnungspflichten ein, die chronologisch wie folgt lauten:
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Ab 2025 muss das Symbol für „getrennte Sammlung“, das ein durchgestrichener Mülleimer ist, auf allen Batterien aufgedruckt sein.
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Mit Beginn des Jahres 2026 sind bei bestimmten Batteriearten Kapazitätsangaben erforderlich.
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Ab 2026 ist zudem eine Kennzeichnung mit dem Symbol „nicht wiederaufladbar“ verpflichtend, sofern es sich um eine Primärbatterie handelt; also eine Batterie, die im Gegensatz zu einem Akku nicht wiederaufladbar ist.
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Im Jahr 2026 werden auf Batterie-Etiketten allgemeine Angaben zu Batterien verpflichtend sein.
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Ab 2026 wird ein QR-Code auf Batterien obligatorisch sein; über den QR-Code sollen sich Verbraucher nähere Informationen zur jeweiligen Batterie abholen können.
Nähere Informationen zu den genauen Bestimmungen - beispielsweise, welche allgemeinen Etiketten auf Batterien verpflichtend sein werden - würden den Rahmen dieses Blogbeitrags sprengen und werden daher nicht vertiefend behandelt. Zudem stehen viele Kennzeichnungspflichten noch nicht im Detail fest. Auch die Jahre, in denen die jeweiligen Kennzeichnungspflichten eintreten, sind bisher nur grob definiert.
Sollte es nicht möglich sein, die geforderten Informationen auf eine Batterie zu drucken, ist es gemäß Verordnung erlaubt, die Informationen auf der Verpackung der Batterie anzubringen.
#2: Erhöhung der Sammelquoten
In der Batterieverordnung der EU ist eine Erhöhung der Sammelquoten für Gerätebatterien und LMT-Batterien festgelegt. Gerätebatterien sind sämtliche Batterien und Akkumulatoren, die tragbar sind. Bei LMT-Batterien handelt es sich um Batterien und Akkumulatoren, die in leichten Verkehrsmitteln (z. B. E-Bikes-Batterien; E-Roller-Batterien) verbaut sind.
Ursprünglich waren Sammelquoten von 45 % vorgesehen, doch diese ändern sich nun teilweise. So gilt zur Erhöhung der Sammelquoten folgende Staffelung:
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Die Sammelquote von 45 % bei Gerätebatterien soll bis zum 31. Dezember 2023 erreicht werden.
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Bis zum 31. Dezember 2027 soll eine Sammelquote von 63 % bei Gerätebatterien erreicht werden.
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Bei LMT-Batterien ist eine Sammelquote von 51 % bis zum 31. Dezember 2028 angesetzt.
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Für Gerätebatterien beträgt das Sammelziel bis zum 31. Dezember 2030 73 %.
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LMT-Batterien sollen bis zum 31. Dezember 2031 eine Sammelquote von 61 % erzielen.
Für Hersteller und Händler von LMT-Batterien bestehen in der neuen Batterieverordnung der EU diverse Vorschriften zur Errichtung von Rücknahme- und Sammelstellen. Noch bevor eine LMT-Batterie erstmals auf den Markt kommt, ist nachzuweisen, dass die Regeln bezüglich der Rücknahme- und Sammelstellen erfüllt sind.
#3: Einführung der Due Diligence Policy als Neuerung
Unter der Due Diligence Policy ist eine „allgemeine Sorgfaltspflicht“ zu verstehen. Hiermit ist gemeint, dass Unternehmen klar dokumentieren sollen, welche Strategien und Maßnahmen sie ergreifen, um die sozialen und ökologischen Risiken zu bewerten und zu bewältigen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Handel von Rohstoffen und Sekundärrohstoffen für Batterien entstehen. Ziel des Ganzen ist, dass Unternehmen kontrollieren und bei Bedarf verhindern, bei ihrer Beschaffung von Ressourcen diejenigen zu finanzieren, die Menschenrechtsverletzungen begehen oder Kobaltminen ausbeuten.
Konkrete Vorgaben zur allgemeinen Sorgfaltspflicht für Unternehmen fehlen. Es heißt, Unternehmen sollten eine Due Diligence Policy einrichten, die sich nach den allgemeinen Standards richtet. Von dieser Verpflichtung sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ausgeschlossen.
#4: Einfachere Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit - bald nur Handys mit austauschbaren Akkus in der EU?
Für Geräte, aus denen sich die Batterien entnehmen und austauschen lassen, sollen ab 2026 verschärfte Vorschriften zur Entnehmbarkeit gelten. Es soll unter anderem deutlich gekennzeichnet und mithilfe von Anleitungen erklärt werden, wie sich die Geräte-Altbatterien aus dem Gehäuse entnehmen und austauschen lassen.
Die Einführung dieses Gesetzes führte mehrere Monate lang zur Frage, ob demnächst eine Renaissance der Handys mit austauschbaren Akkus in der EU anstünde. Allerdings müssen die Verbraucher nach wie vor mit fest verbauten Akkus vorlieb nehmen: Wer in der EU ein Smartphone kauft, wird dieses mit einem fest eingebauten Akku erhalten, sofern die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sind.
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Nach 500 Ladezyklen hat der Akku noch 83 % seiner Kapazität.
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Nach 1.000 Ladezyklen hat der Akku noch 80 % seiner Kapazität.
Erst dann, wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, sei ein für den Verbraucher austauschbarer Akku verpflichtend. Die meisten Hersteller von Handys und Smartphones legen daher Wert auf die Erfüllung der beiden Bedingungen. So profitieren Verbraucher, die in der EU ein Smartphone kaufen, laut dem EU-Parlament von einem langlebigen und zyklenfesten Produkt, das auch ohne Austausch des Akkus langfristig leistungsfähig bleibt.
Die Regeln zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit gelten auch für LMT-Batterien - hier gilt allerdings eine entschärfte Variante. So müssen die Batterien in E-Bikes, E-Scootern und Co. nicht für Verbraucher entnehmbar und austauschbar sein, sondern für unabhängige Fachleute.
#5: Neueinführung eines digitalen Batteriepasses
Für bestimmte Batteriearten - LMT-Batterien, EV-Batterien (Batterien für Elektroautos und andere schwere Elektrofahrzeuge) und wiederaufladbare Industriebatterien - wird ein Batteriepass verpflichtend, sofern die Batterien eine Kapazität von 2 kWh überschreiten. Der Batteriepass soll Informationen zum CO2-Fußabdruck der jeweiligen Batterie enthalten.
Verbot nicht wiederaufladbarer Allzweck-Gerätebatterien?
Die EU-Kommission behält sich vor, bis zum 31.12.2030 ein Verbot nicht wiederaufladbarer Allzweck-Gerätebatterien zu überprüfen. Das EU-Parlament fordert sogar ein Verbot schon bis Ende 2027. Da Europaparlament und Kommission sich noch uneinig sind und ein Verbot dieses Batterietypen eine für die Hersteller große Änderung wäre, sind die weiteren Entwicklungen unklar.
Genauso wie dieses Verbot stehen weitere Entscheidungen der EU in der Schwebe. Sämtliche Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure sind daher gut damit beraten, sich über Änderungen der EU-Batterieverordnung ständig auf dem Laufenden zu halten oder bereits präventiv Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln zu ergreifen.
Was können Unternehmen tun, um das Batteriegesetz und die Batterieverordnung einzuhalten?
Um die neue EU-Batterieverordnung und auch die in anderen Ländern spezifischen Gesetze einzuhalten, sind Unternehmen gut damit beraten, einen Bevollmächtigten zu beauftragen. Dieser kümmert sich um die Einhaltung der Umwelt-Compliance des Unternehmens mit Blick auf die Batterieverordnung.
Beispielsweise kommt dem Bevollmächtigten die Rolle zu, dabei zu unterstützen, den digitalen Batteriepass einzurichten. Zudem macht er Unternehmen auf die in den jeweiligen EU-Staaten geltenden Gesetze aufmerksam. Er berät außerdem dabei, die wie Mindestsammelquote und andere Vorgaben einzuhalten sind.
Abgesehen von Bevollmächtigten existieren spezielle Anbieter, die sich mit der Batterieverordnung befassen und Firmen aus der Batterieindustrie dabei helfen, die Vorgaben der Batterieverordnung einzuhalten. Wichtig ist, dass sich Unternehmen frühzeitig auf das Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung vorbereiten und - sobald die Verordnung gilt - schon eine absolute Konformität mit den Gesetzen der EU besteht.
FAQ zur neuen EU-Batterieverordnung
Ob Elektromobilität, Laptops, Handys - die Batterieverordnung betrifft diverse Produktgruppen und Unternehmen. Die Pflichten aus der Verordnung haben unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen aus der Batterieindustrie, jedoch auch auf die Verbraucher. Mit den folgenden Informationen aus dem FAQ-Abschnitt bieten wir mehr Know-how zum Thema.
Wann kommt die Batterieverordnung?
Die europäische Batterieverordnung soll spätestens 2024 in der gesamten EU in Kraft treten. Bis dahin gelten für Akteure aus der Batterieindustrie die nationalen Gesetze zur Rücknahme, zum Recycling und zu weiteren umweltbezogenen Aspekten.
Wer muss Batterie zurücknehmen?
Jedes Unternehmen, das Batterien auf den Markt bringt, ist zu deren Rücknahme verpflichtet. Händler - ob lokal ansässig oder online - müssen Verbrauchern die Möglichkeit zur Rückgabe der Batterien anbieten. Die Verbraucher sind wiederum zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Batterien verpflichtet.
Für wen gilt das Batteriegesetz?
In Deutschland gilt bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung das Batteriegesetz für sämtliche Akteure, die Batterien in Verkehr bringen. Hierunter sind alle Batteriearten zu verstehen - unabhängig von deren genauen Eigenschaften und Produktspezifikationen.
Wo bekomme ich Geld für meine alte Autobatterie?
Der Händler, der die Autobatterie verkauft hat, nimmt diese wieder zurück, sofern Sie einen Kaufbeleg vorlegen. Sie bekommen im Gegenzug 7,50 Euro Pfand zurück, falls Sie keine neue Batterie kaufen. Sollten Sie eine neue Batterie kaufen, dann wird das Pfand einbehalten.